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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1   Allgemeines

1.) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden. Im Fall einer Anerkenntnis beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft.

Ist die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar, behalten wir uns vor, eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware zuzusenden. Für diese Ersatzlieferung gilt ebenfalls das 14-tägige Rückgaberecht. 

2.) Die Waren werden ausschließlich in den im jeweils aktuellen Katalog oder Prospekt angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. 

3.) Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 

4.) Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
 

§ 2   Preise

1.) Sofern im Katalog oder in der Werbung nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Zubehör oder Dekoration. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

2.) Die im Katalog und in der aktuellen Werbung angegebenen Preise beziehen sich auf den jeweiligen Herausgabezeitpunkt des Katalogs und der Werbung. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.
 

§ 3   Liefer- und Leistungszeit 

Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Vöing Software-Vertrieb selbst rechtzeitig und richtig beliefert wird. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie Produktions- und Lieferengpässe beim Hersteller, insbesondere infolge erheblich gestiegener Nachfrage, auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Vöing Software-Vertrieb auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. 

Sie berechtigen Vöing Software-Vertrieb dazu, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erbrachten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Diese Regelung gilt auch im Falle der Nacherfüllungsansprüche. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 
 

§ 4   Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 5,- sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen, wenn Vöing Software-Vertrieb nicht im Einzelfall einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. 

Zahlungen mit Scheck oder Wechsel stellen keine Barzahlung dar. Sie werden nur erfüllungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks ist Vöing Software-Vertrieb nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn Vöing Software-Vertrieb verlustfrei über den Betrag verfügen kann. Bei der Rechnungsbegleichung per Bankeinzug wird die Ware erst dann Eigentum des Bestellers, wenn der Betrag vollständig eingezogen werden konnte und innerhalb der hierfür möglichen Frist keine Rücklastschrift bei Vöing Software-Vertrieb einging. 
 

§ 5   Rückgaberecht und Rückgabefolgen

1.) Sie können alle Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch Rücksendung zurückgeben. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie uns Ihren Rückgabewunsch bis spätestens 14 Tage nach Warenerhalt per Telefon, Telefax, Briefsendung oder eMail mitteilen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. 

Zur Durchführung der Rücksendung erhalten Sie einen Retouren-Schein zugesandt, welcher einen Porto-Aufkleber enthält. Das Rückgabeverlangen sowie die Rücksendung richten Sie bitte an: 

Vöing Software-Vertrieb, vertr. d. d. Geschäftsführer Michael Vöing, Paulinenstr. 15, 48565 Steinfurt; Telefon-Nr. des Kundenservice: 02551-919372, Mo-Fr 10-19 Uhr, Telefax: 040-3603899902; eMail: info@voeing.de.

Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen ( z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Die gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. 

Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei der Rücksendung der Ware wegen Nichtgefallens erhalten sie den Paketaufkleber nur ab einem Warenwert von EUR 40,00. Bitte frankieren Sie ansonsten die Sendung ausreichend. 

2.) Die Retouren-Ware ist vollständig (inklusive Zubehör, Bedienungsanleitung etc.) in der Originalverpackung zu verstauen und diese in einer Umverpackung an Vöing Software-Vertrieb zurückzusenden. Hierbei ist zu beachten, daß die Originalverpackung – soweit möglich – unversehrt bleibt und der Retouren-Aufkleber auf der Umverpackung aufgebracht wird. 

3.) Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Audio-/ Videoaufzeichnungen sowie Software, welche vom Käufer entsiegelt wurden, sowie Zeitschriften und Batterien. Im Falle der Verschmutzung oder Beschädigung von zurückgesandter Ware bleibt das Zurückbehaltungsrecht in anteiliger oder vollständiger Höhe des Kaufpreises vorbehalten. 

4.) Das Rückgaberecht gilt nur im Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts. 
 

§ 6   Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

1.) Die gesetzliche Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung besteht das Wahlrecht des Kunden zwischen dem Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf Minderung des Kaufpreises. 

Soweit für Waren eine Garantie gewährt wird, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind. Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu. Auch für diesen Artikel gelten das Rückgaberecht und die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen. 

Mündliche oder schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware sind nicht als Zusicherung von Eigenschaften, sondern lediglich als Kaufberatung anzusehen. 

2.) Vöing Software-Vertrieb haftet bei Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Eine Schadenersatzhaftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 

Die Haftung für von Vöing Software-Vertrieb zu vertretenden Verzug, anfängliches Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muß. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn Vöing Software-Vertrieb eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt. 

3.) Transportschäden 

Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er sich bei Annahme der Ware die Beschädigung von dem Transportunternehmer schriftlich bestätigen zu lassen oder gegenüber Vöing Software-Vertrieb unverzüglich eine Mitteilung zu machen, dass die Annahme wegen der beschädigten Verpackung unter Vorbehalt geschieht. 

Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen gegenüber Vöing Software-Vertrieb innerhalb von 3 Tagen (ausreichend ist das Datum des Poststempels) schriftlich gemeldet werden. 
 

§ 7   Eigentumsvorbehalt

1.) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offenstehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind. 

2.) Bei Verträgen mit Kaufleuten bzw. Handelsgesellschaften i. S. d. HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens gilt folgendes: 

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden folgenden Rechte und Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl frei gegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. 

Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum für uns durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. 

Der Käufer verwahrt das Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. 

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für fremde Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von Vöing Software-Vertrieb hinweisen und Vöing Software-Vertrieb unverzüglich benachrichtigen, damit Vöing Software-Vertrieb seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. 

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. 

In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. 
 

§ 8   Hinweis auf Datenerhebung

Vöing Software-Vertrieb bearbeitet Kundendaten zur Durchführung von Anfragen oder Aufträgen und zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung. Von Vöing Software-Vertrieb beauftragte Dienstleister erhalten im Rahmen der Auftragsverarbeitung Kundendaten nur insoweit, als diese zur Auführung der Dienstleistungen notwendig sind. Anderen Unternehmen werden im zulässigen Rahmen des BDSG Kundendaten zur einmaligen Nutzung zur Verfügung gestellt. 

Jeder Kunde hat das Recht, der Zusendung von Produktinformationen per Post oder e-mail jederzeit zu widersprechen. Bis zum Eingang des Widerspruchs ist der Kunde mit der Zusendung von Produktinformationen per Post oder eMail einverstanden. Vöing Software-Vertrieb ist berechtigt, zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit Partnerunternehmen sowie mit der Schufa sowie Kreditauskunftsfirmen durchzuführen. 
 

§ 9   Schlußbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Steinfurt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Vöing Software-Vertrieb ist wie jeder andere Versandhändler auch zur Einhaltung des Fernabsatzgesetztes verpflichtet. Eventuell fehlende Erläuterungen in den AGBs gelten hierdurch als erweitert.

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