| § 1
Allgemeines
1.) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende
allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn
diese von uns schriftlich anerkannt werden. Im Fall einer Anerkenntnis
beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft.
Ist die bestellte Ware nicht oder
nicht mehr verfügbar, behalten wir uns vor, eine nach Preis und Qualität
gleichwertige Ware zuzusenden. Für diese Ersatzlieferung gilt ebenfalls
das 14-tägige Rückgaberecht.
2.) Die Waren werden ausschließlich
in den im jeweils aktuellen Katalog oder Prospekt angegebenen Ausführungen,
Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert.
3.) Technische Änderungen im
Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen
in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
4.) Bestellungen sind für uns
nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung
der Ware nachkommen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt.
§ 2 Preise
1.) Sofern im Katalog oder in der
Werbung nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die
Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung,
nicht jedoch auf Zubehör oder Dekoration. Alle Preise verstehen sich
inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
2.) Die im Katalog und in der aktuellen
Werbung angegebenen Preise beziehen sich auf den jeweiligen Herausgabezeitpunkt
des Katalogs und der Werbung. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt
bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine
Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.
§ 3 Liefer- und
Leistungszeit
Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt,
dass Vöing Software-Vertrieb selbst rechtzeitig und richtig beliefert
wird. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere
unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen sowie Produktions- und Lieferengpässe
beim Hersteller, insbesondere infolge erheblich gestiegener Nachfrage,
auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten
eintreten, hat Vöing Software-Vertrieb auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen Vöing Software-Vertrieb
dazu, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erbrachten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Diese
Regelung gilt auch im Falle der Nacherfüllungsansprüche. Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort und ohne jeden
Abzug fällig. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug,
so sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 5,- sowie
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen,
wenn Vöing Software-Vertrieb nicht im Einzelfall einen höheren
oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
Zahlungen mit Scheck
oder Wechsel stellen keine Barzahlung dar. Sie werden nur erfüllungshalber
angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks ist Vöing Software-Vertrieb
nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn Vöing
Software-Vertrieb verlustfrei über den Betrag verfügen kann.
Bei der Rechnungsbegleichung per Bankeinzug wird die Ware erst dann Eigentum
des Bestellers, wenn der Betrag vollständig eingezogen werden konnte
und innerhalb der hierfür möglichen Frist keine Rücklastschrift
bei Vöing Software-Vertrieb einging.
§ 5 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Leistung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Vöing Software-Vertrieb
Paulinenstr. 15
48565 Steinfurt
Deutschland
E-Mail: info@voeing.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Uns gegenüber schulden Sie keine Nutzungsherausgabe. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Im Falle eines vollständigen Widerrufes erstatten wir Ihnen die Hinsendekosten unabhängig vom Wert der Ware. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
- Ende der Widerrufsbelehrung -.
§ 6 Gewährleistungs-
und Garantiebedingungen
1.) Die gesetzliche Gewährleistungszeit
beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In dieser
Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht
unterliegen, kostenlos behoben. Gewährleistungsansprüche sind
zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung besteht das Wahlrecht des Kunden zwischen dem Anspruch
auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf Minderung des Kaufpreises.
Soweit für Waren eine Garantie
gewährt wird, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen,
die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind. Sollte ein bestimmter
Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen einen qualitativ und preislich
gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu. Auch für diesen Artikel
gelten das Rückgaberecht und die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
Mündliche oder schriftliche
Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware
sind nicht als Zusicherung von Eigenschaften, sondern lediglich als Kaufberatung
anzusehen.
2.) Vöing Software-Vertrieb
haftet bei Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen,
jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Eine Schadenersatzhaftung wegen
Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie aus dem Produkthaftungsgesetz
bleibt hiervon unberührt.
Die Haftung für von Vöing
Software-Vertrieb zu vertretenden Verzug, anfängliches Unvermögen
und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren
Entstehung typischerweise gerechnet werden muß. Diese Haftungsbegrenzung
gilt auch, wenn Vöing Software-Vertrieb eine vertragswesentliche Pflicht
fahrlässig verletzt.
3.) Transportschäden
Erkennt der Kunde bei Erhalt der
Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er sich bei Annahme der Ware
die Beschädigung von dem Transportunternehmer schriftlich bestätigen
zu lassen oder gegenüber Vöing Software-Vertrieb unverzüglich
eine Mitteilung zu machen, dass die Annahme wegen der beschädigten
Verpackung unter Vorbehalt geschieht.
Transportschäden, die erst nach
dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen gegenüber
Vöing Software-Vertrieb innerhalb von 3 Tagen (ausreichend ist das
Datum des Poststempels) schriftlich gemeldet werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.) Wir behalten uns das Eigentum
an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung vor. Der Besteller
ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes
unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter
Waren offenstehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.
2.) Bei Verträgen mit Kaufleuten
bzw. Handelsgesellschaften i. S. d. HGB und juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens gilt folgendes:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent),
die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, werden uns die folgenden folgenden Rechte und Sicherheiten gewährt,
die auf Verlangen nach unserer Wahl frei gegeben werden, soweit ihr Wert
die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung
und Umbildung erfolgen stets für uns als Herstellerin, jedoch ohne
Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum für uns durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des
Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert)
auf uns übergeht.
Der Käufer verwahrt das Miteigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und
zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich,
die an uns abgetretenen Forderungen für fremde Rechnung im eigenen
Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von
Vöing Software-Vertrieb hinweisen und Vöing Software-Vertrieb
unverzüglich benachrichtigen, damit Vöing Software-Vertrieb seine
Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in
der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein
Rücktritt vom Vertrag. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet
nicht den Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Hinweis auf
Datenerhebung
Vöing Software-Vertrieb bearbeitet
Kundendaten zur Durchführung von Anfragen oder Aufträgen und
zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung. Von Vöing Software-Vertrieb
beauftragte Dienstleister erhalten im Rahmen der Auftragsverarbeitung Kundendaten
nur insoweit, als diese zur Auführung der Dienstleistungen notwendig
sind. Anderen Unternehmen werden im zulässigen Rahmen des BDSG Kundendaten
zur einmaligen Nutzung zur Verfügung gestellt.
Jeder Kunde hat das Recht, der Zusendung
von Produktinformationen per Post oder e-mail jederzeit zu widersprechen.
Bis zum Eingang des Widerspruchs ist der Kunde mit der Zusendung von Produktinformationen
per Post oder eMail einverstanden. Vöing Software-Vertrieb ist berechtigt,
zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit Partnerunternehmen
sowie mit der Schufa sowie Kreditauskunftsfirmen durchzuführen.
§ 9 Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Steinfurt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Vöing
Software-Vertrieb ist wie jeder andere Versandhändler auch zur Einhaltung
des Fernabsatzgesetztes verpflichtet. Eventuell fehlende Erläuterungen
in den AGBs gelten hierdurch als erweitert. |